Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahmebedingungen für befristete Tanzkurse (Stufe 1 und alle Workshops)

  • Das Vertragsverhältnis beginnt mit der rechtsverbindlichen Anmeldung und endet mit der letzten Unterrichtseinheit des gebuchten Kurses
  • Die Teilnahme am Kurs kann erst erfolgen, wenn eine rechtsverbindliche Anmeldung der Teilnehmer vorliegt
  • Die Anmeldung zum Kurs verpflichtet zur Anerkennung und Zahlung des Honorars in voller Höhe für alle angemeldeten Personen
  • Die Anmeldung zu einem Kurs ist vor Ort in der Tanzschule möglich oder über unsere Homepage. Bei online erfolgten Anmeldungen gelten die Besonderheiten bei Fernabsatzverträgen als ebenfalls akzeptiert
  • Das Honorar muss in voller Höhe bis zur ersten Unterrichtseinheit beglichen sein
  • Zahlungen sind in bar vor Ort möglich, per Überweisung, per Sofortüberweisung oder via Zahlungsdienst Paypal
  • Eine Nichtteilnahme aus Gründen die nicht von der Tanzschule zu verantworten sind, entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung in voller Höhe
  • Das obligatorische Widerrufsrecht von 14 Tagen findet hier per Gesetz nach § 312 b Abs. 3 BGB KEINE Anwendung, da die Tanzschule den Erbringungszeitpunkt bzw. den Erbringungszeitraum der Dienstleistung schon vor Vertragsschluss genau definiert
  • Bis 30 Tage vor gewähltem Starttermin kann der gebuchte Kurs kostenfrei storniert werden. Wir berechnen lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,-€

Bei einer Stornierung zwischen 30 und 14 Tage vor gewähltem Starttermin berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 50% des Gesamthonorars
Bei einer Stornierung ab 14 Tage vor gewähltem Starttermin wird das gesamte Honorar zur Zahlung fällig
Eine Stornierung gilt erst nach schriftlicher Bestätigung der Tanzschule als erfolgt

  • In besonderen Fällen kann seitens der Tanzschule eine Teilgutschrift aus Kulanz gewährt werden. Die Definition der Kulanz ist der Tanzschule vorbehalten
  • Zur Erreichung des Unterrichtsziels ist eine regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht erforderlich
  • Minderjährige Tanzschüler lassen die Anmeldung und die Kenntnisnahme dieser Bedingungen durch ihre gesetzlichen Vertreter bestätigen
  • Die zur Anmeldungen erforderlichen Daten werden für betriebsinterne Zwecke in unserer EDV gespeichert. Wir versichern, dass ihre persönlichen Daten nur für interne Zwecke genutzt und keinem Dritten zugänglich gemacht werden
  • Mündliche Nebenabsprachen mit Betriebsangehörigen der Tanzschule sind generell unwirksam. Sie bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung durch die Tanzschule
  • Die Ausübung des Tanzsports in unseren Räumen, gleich welcher Art, geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden die nicht explizit von der Tanzschule oder deren Mitarbeitern zu verantworten sind, ist jede Haftung ausgeschlossen
  • Die Unterrichtsinhalte sind geistiges Eigentum der ADTV Tanzschule Overrath. Deshalb ist das Filmen von Unterrichtssequenzen nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet

 

Teilnahmebedingungen für die Stufen 1-6 Fortschrittkurs-Goldstar / Stufe 7 Supergoldstar-Tanzkreis (Dauerschuldverhältnisse)

  • Die Teilnahme kann erst erfolgen, wenn ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Unterrichtsvertrag vorliegt
  • Der Unterricht erfolgt an 32 Abenden pro Jahr in den Stufen 2-6 (Fortschrittkurs-Goldstar) und an ca. 35-40 Tagen pro Jahr in der Stufe 7 (Supergoldstar) mit je einer Unterrichtseinheit an den festgelegten Unterrichtstagen
  • Der auf dem Vertrag mit der Tanzschule ausgewiesene Monatsbeitrag für die Stufe 7 entspricht einem Sechstel des Halbjahresbeitrags. Dieser wiederum entspricht den übers Halbjahr erfolgenden Unterrichtseinheiten. Die Pausenwochen sind also bereits im Honorar eingerechnet
  • Die Mitgliedschaft beginnt mit dem auf dem Unterrichtsvertrag angegebenen Eintrittsdatum
  • Eine Kündigung muss schriftlich (auch per mail möglich) erfolgen. Sie Bedarf zur Wirksamkeit den Nachweis des fristgerechten Eingangs in der Tanzschule
  • Eine rückwirkende Erstattung von Beiträgen bei Nichtteilnahme ist generell nicht möglich
  • Bei Minderjährigen ist sowohl zum Abschluss eines Vertrages als auch zur Kündigung die Bestätigung des gesetzlichen Vertreters erforderlich
  • Der monatliche Beitrag wird jeweils im Voraus zwischen dem 01. und 10. Kalendertag eines jeden Monats mittels SEPA-Lastschrift eingezogen. Er wird auch dann fällig, wenn die Teilnahme am Unterricht nicht erfolgt. Für Rücklastschriften die nicht von der Tanzschule zu verantworten sind, berechnen wir zusätzlich zu entstehenden Bankgebühren, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,-€. Auf Grund des erhöhten Verwaltungsaufwandes ist eine Zahlung in bar bei Dauerschuldverhältnissen ausgeschlossen
  • Bei Wiederanmeldung innerhalb von 3 Monaten nach Kündigung, wird eine Wiederaufnahmegebühr entsprechend eines Monatsbeitrages berechnet
  • Mündliche Nebenabsprachen mit Betriebsangehörigen der Tanzschule sind generell unwirksam. Sie bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung durch die Tanzschule
  • Die Ausübung des Tanzsports in unseren Räumen, gleich welcher Art, geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden die nicht explizit von der Tanzschule oder deren Mitarbeitern zu verantworten sind, ist jede Haftung ausgeschlossen
  • Die Unterrichtsinhalte sind geistiges Eigentum der ADTV Tanzschule Overrath. Deshalb ist das Filmen von Unterrichtssequenzen nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet
  • Verträge der Stufe 7 (Supergoldstar-Tanzkreis) sind jeweils mit einer Frist von einem Monat zum 30.06 und zum 31.12 eines jeden Jahres kündbar. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch immer wieder um ein halbes Jahr
  • „Dance with friends“-Clubverträge (Stufe 2-6 / Fortschrittkurs – Goldstar) sind zu jedem Quartalende (31.03/30.06/30.09/31.12) mit einer Frist von einem Monat kündbar. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag immer automatisch um weitere 3 Monate.
  • Die Zusatzleistungen für den „Dance with friends“ Club sind wie in der Beschreibung deklariert, freiwillige Zusatzleistungen. Sie obliegen dem Ermessen der Tanzschule

Pausen

  • Im Rahmen freiwilliger Kulanzregelungen können laufende Verträge bis zu 3 Monate pausieren. Eine Pause ist nur bei rechtzeitiger Absprache vor Beginn eines Kalenderquartals möglich. Eine Vertragspause muss mindestens 3 und darf maximal 6 Monate dauern. Grundsätzlich kann ein Vertrag nicht länger pausieren als seine eigentliche Laufzeit. Wurde ein Vertrag pausiert kommt er nach Ablauf der Pause mit der ursprünglichen Kündigungsfrist neu zustande
  • Eine Vertragspause ist ein freiwilliges Kulanzobliegen der Tanzschule. Es besteht keinerlei vertraglicher Anspruch darauf
  • Eine Pause wird erst nach Bestätigung der Tanzschule wirksam

 

Besonderheiten bei Fernabsatzverträgen (Onlineanmeldungen oder bei Gutscheinen ggf. telefonisch)

  • 312 b BGB Fernabsatzverträge

(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden.
Auch im Internet geschlossene Verträge, sind wie andere Verträge auch, gültig und damit einzuhalten.
Die Vorschriften über Fernabsatzverträge (insbesondere in Bezug auf das Widerrufsrecht) finden gemäß § 312 b III Nr. 6 keine Anwendung auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen der Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen.
Bei der Anmeldung über das Internet werden nötige Daten zur Prüfung der Identität gespeichert (z.B. die I.P.-Nummer). Der Eigentümer des Internetanschlusses, von dem die Anmeldung gesendet wurde, haftet in vollem Umfang für die von diesem PC abgesendeten Anmeldungen zu unserem Kursangebot sowie eventuelle Betrugsfälle von seinem PC, soweit der eigentliche Verursacher der Anmeldung nicht zu ermitteln ist.

 

Besonderheiten bei Minderjährigen

Die Erziehungsberechtigten übernehmen die volle Zahlungsverpflichtung aus der Anmeldung und genehmigen den jeweiligen Vertrag

 

Besonderheiten bei Privatstunden

Die Bezahlung ist bei der Buchung vor Ort oder zum gebuchten Termin in bar möglich.

Eine Stornierung ist bis 24 Stunden vor gebuchtem Termin kostenfrei stornierbar. Danach entsteht die Zahlungspflicht in voller Höhe

Die Anmeldung ist nach Terminvereinbarung verbindlich und verpflichtet zur Anerkennung und Zahlung des vollen Honorars. Dieses kann bei Nichterscheinen zu den Unterrichtstunden nicht zurückerstattet, erlassen oder gutgeschrieben werden! Mündliche Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Tanzschule.

Der Absender der Anmeldung übernimmt für sich und die angemeldete/n Person/en die volle Zahlungsverpflichtung aus diesem Vertrag.

 

 

Besonderheiten bei Singleanmeldungen

Bei Anmeldung von Einzelperson mit dem Wunsch einer Tanzpartnervermittlung wird eine Schutzgebühr in Höhe von 10,-€ erhoben.
Diese Gebühr verbleibt unabhängig von Erfolg oder Misserfolg in der Tanzschule. Bei nicht erfolgreicher Vermittlung entstehen keine weiteren Kosten. Bei erfolgreicher Vermittlung kann bis zur zweiten Tanzstunde ein Vetorecht ausgeübt werden. Wird die zweite Tanzstunde mit dem vermittelten Tanzpartner angetreten, entsteht die Zahlungspflicht in voller Höhe

 

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt für diesen Fall, dass die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Standort der Tanzschule. Die Tanzschule ist aber auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.